Wer eine Leistung aus dem Mediationsfonds des Verbands Mediation beansprucht, hat einen eigenen verhältnismässigen Beitrag zu leisten. Dieser muss im Gesuch ersichtlich werden und im Verhältnis zur dargestellten und belegten finanziellen Notlage stehen.
Die Unterstützungsbeiträge sind zweckgebunden und werden der/dem mediierenden Mediator:in ausbezahlt.
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